Hint | Antwort | % Korrekt |
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der Erhaltungszustand des Archivguts eine Nutzung nicht zulässt | 100%
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die Geheimhaltungspflicht verletzt würde | 100%
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ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde | 100%
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schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter beeinträchtigt würden | 100%
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Wann ist die ganze oder teilweise Nutzung von Archivgut zu versagen? | wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde | 100%
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