Johann III, genannt der Friedfertige, übernahm 1511 die Herzogtümer Jülich und Berg von seinem Schwiegervater und 1521 die Grafschaften Kleve und Mark (einschließlich der Werdener Vogteirechte) von seinem Vater.
Die Überschneidung der Amtszeiten von Adolf IV von Kleve-Mark und Gerhard von der Mark zu Hamm liegt an Erbstreitigkeiten. Dadurch ist unklar wer zu dieser Zeit die Vogteirechte im Werdener Land ausgeübt hat.
Johann Wilhelm, genannt der Gute, sowie seine Vorgänger waren römisch-katholischer Konfession. Johann Sigismund war lutherischer Konfession und bekannte sich ab 1613 zum Calvinismus. Alle nachfolgenden Vögte waren ebenfalls Calvinisten.
Die Überschneidung der Amtszeiten von Adolf IV von Kleve-Mark und Gerhard von der Mark zu Hamm liegt an Erbstreitigkeiten. Dadurch ist unklar wer zu dieser Zeit die Vogteirechte im Werdener Land ausgeübt hat.
Johann Wilhelm, genannt der Gute, sowie seine Vorgänger waren römisch-katholischer Konfession. Johann Sigismund war lutherischer Konfession und bekannte sich ab 1613 zum Calvinismus. Alle nachfolgenden Vögte waren ebenfalls Calvinisten.